Au-Pair: Mehr als nur eine Frage der Kosten
Ein Au-Pair ist nicht einfach eine günstige Kinderbetreuung – es bedeutet für viele Familien ein Stück Entlastung im Alltag, kulturellen Austausch und neue Erfahrungen, die das Familienleben bereichern. Gerade heute, wo Betreuungseinrichtungen knapp und teuer sind, bietet ein Au-Pair eine flexible Lösung, die sich individuell an die Bedürfnisse der Familie anpassen lässt.
Natürlich spielen dabei die finanziellen Aspekte eine wichtige Rolle: Welche Ausgaben kommen auf eine Gastfamilie zu? Welche Beträge lassen sich steuerlich geltend machen? Und inwiefern rechnet sich die Entscheidung langfristig?
Im Folgenden erhalten Sie eine strukturierte Übersicht über die wichtigsten Kostenpunkte und die steuerlichen Vorteile.
Welche Ausgaben entstehen für ein Au-Pair?
1. Monatliches Taschengeld
Das Au-Pair erhält von der Gastfamilie 280 € pro Monat. Dieser Betrag ist gesetzlich vorgeschrieben und wird regelmäßig per Überweisung ausgezahlt.
2. Sprachkurs
Um die Integration zu erleichtern, besucht das Au-Pair einen Sprachkurs.
- Gastfamilien müssen sich mit mindestens 840 € insgesamt an den Kursgebühren beteiligen.
- Die Unterstützung kann entweder in Form einer monatlichen Zahlung von 70 € erfolgen oder einmalig komplett ausbezahlt werden.
- Nur tatsächlich angefallene Kurskosten müssen übernommen werden. Andere Bildungsangebote trägt das Au-Pair selbst.
3. Fahrtkosten zum Sprachkurs
Muss das Au-Pair für den Unterricht pendeln, übernimmt die Gastfamilie die entsprechenden Fahrtkosten zusätzlich.
4. Versicherung
Eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Beiträge variieren je nach Anbieter und liegen zwischen 22 € und 47 € monatlich.
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Auswahl des passenden Versicherungspakets.
5. Zuschuss zu Reisekosten
Die Kosten für An- und Abreise trägt grundsätzlich das Au-Pair selbst. Da Flugtickets in den letzten Jahren jedoch deutlich teurer geworden sind, empfiehlt sich ein monatlicher Zuschuss von 35 €, den viele Gastfamilien zusätzlich zahlen.
6. Aufenthaltstitel (eAT)
Muss der elektronische Aufenthaltstitel verlängert werden, erhebt die Ausländerbehörde eine Gebühr von etwa 100 €. Diese übernimmt die Gastfamilie.
Hinweis: In den meisten Fällen (rund 90 %) wird das Visum gleich für ein Jahr erteilt – dann entfällt die Verlängerung.
7. Vermittlung
Für die Vermittlung eines Au-Pairs fallen ebenfalls Kosten an. Diese beträgt bei einem geplanten Aufenthalt von 12 Monaten 200 Euro bei Unterschrift des Au-Pair-Vertrages mit einem Au-Pair und 200 Euro nach erfolgreicher Visumsvergabe.
Folgendes ist dabei enthalten:
- Persönliche Erstberatung per Telefon oder Video.
- Unterstützung und Beratung während des gesamten Auswahlprozesses.
- Erstellung aller Verträge und Dokumente sowie Beantragung des Visums.
- Hilfe bei Versicherungen.
- Vorbereitungsgespräch vor Einreise (30–60 Min.).
- Hinweise zu allen wichtigen Schritten vor, während und nach der Einreise (Behördengänge, Bank, Steuer, Sprachschule, GEZ, Steuer-ID).
- Tipps für die ersten Wochen und zur erfolgreichen Eingewöhnung.
- Beratung bei möglichen Problemen und Beantwortung aller Fragen.
- Rundum-Betreuung für Familie und Au-Pair während des gesamten Aufenthalts.
- 24-Stunden-Notrufnummer für das Au-Pair.
Zusammenfassung
1. Taschengeld: 280 Euro/Monat
2. Zuschuss zum Sprachkurs: 70 Euro/Monat
3. Fahrtkosten zum Sprachkurs (solange nicht Online)
4. Versicherung: ca. 39 Euro/Monat
5. Freiwilliger Zuschuss zum Flugticket
6. Mögliche Kosten für die Verlängerung des Visums
7. Vermittlungsgebühren: 200 Euro bei Unterschrift und 200 Euro bei Visumsvergabe
Steuerliche Möglichkeiten
Kinderbetreuungskosten
Eltern können bis zu zwei Drittel der Ausgaben für ein Au-Pair von der Steuer absetzen, maximal 4.000 € pro Jahr und Kind.
Bedingungen:
- Das Kind lebt im Haushalt
- Das Kind ist jünger als 14 Jahre (bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Darüber hinaus gelten Teile der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen.
Hier lassen sich zusätzlich 20 % der Kosten, ebenfalls bis zu 4.000 € jährlich, steuerlich geltend machen.
Zusammengefasst
Ein Au-Pair bedeutet zwar eine regelmäßige finanzielle Verpflichtung, doch die Vorteile überwiegen deutlich: Unterstützung bei der Kinderbetreuung, ein einmaliger kultureller Austausch und gleichzeitig steuerliche Entlastungen.


